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Politisch haftbar im Namen des Volkes?
Von Gastredner | 8.März 2010
Wer im Privatleben die falschen Entscheidungen trifft, haftet und zahlt persönlich und unmittelbar dafür – sei es finanziell, ob es die Kosten sinkenden gesellschaftlichen Ansehens sind oder in der Beziehung zur Familie. Wer als Unternehmer mit seinen Entscheidungen daneben liegt, muss die daraus resultierenden wirtschaftlichen Kosten tragen. Wer als Manager Entscheidungen trifft, die zum Zeitpunkt ihrer Diskussion und Implementierung als klar erkennbar falsch erkannt und doch umgesetzt wurden, soll zukünftig Gehaltseinbußen verkraften, muss schon heute mit seiner Abberufung rechnen.
Wenn aber ein Bundestagsabgeordneter ob allein oder im Verbund mit anderen Entscheidungen herbei führt, die für die Allgemeinheit wie auch für Experten offenbare Fehlleistungen sind und sie aus anderen Motiven als dem Dienst am Land dennoch forciert, trägt die Kosten einzig der Geschädigte – das Volk.
In einem Bereich, in dem anders als in den großen Unternehmen nicht zehn- oder fünfzigtausend, sondern 80 Millionen durch gefällte Entscheidungen direkt betroffen sind, herrscht eine weitestgehende Straflosigkeit, der nicht selten im Wissen der relativen Immunität auch die Verantwortungslosigkeit fogt. Die Abwahl nach Jahren der Machtausübung im Namen des Volkes aber ist oftmals selbst nach geschichtlichen Fehlleistungen nicht zu befürchten, da nur wenige um die Spätfolgen einzelner Vorgänge genau bescheid wissen und auch weil selbst große Entscheidungen in einem Meer der politischen Eigenwerbung und des politischen Tagesgeschäftes untergehen, oftmals aufgerechnet werden gegen die Fehler, die der andere auch gemacht hat.
Nun ist klar, dass fehlerfreies Handeln die Abwesenheit des Menschen voraussetzt. Dennoch sind bestimmte, in historischem Maßstab destruktive Entscheidungen in einer Weise fahrlässig oder gar willentlich getroffen worden, die die das Stellen der Frage nach der Haftung erzwingt.
Bedeutet Haftung für eine katastrophale Fehlleistung, die aus Naivität, Dummheit, niederen Gründen oder Desinteresse getroffen und auch hätte abgewendet oder verändert werden können, dass der ehemalige Handelnde nach der endlichen Abwahl zwar nicht mehr das Heft der Entscheidung in Händen hält aber sich der Pensionen und Zuwendungen der Geschädigten, nämlich des Volkes sicher sein kann?
Die Gesellschaft muss darüber nachdenken, auch rückwirkend über Jahrzehnte eine Haftung für politische Entscheidungen in das System zu implementieren. Nur wer wie im realen Leben, jetzt allerdings mit einer weit größeren Verantwortung für Millionen, weiß, dass er sich nicht nur im moralischen Sinne für seine Taten verantworten muss, der hat keine andere Wahl, als in eben dieser Verantwortung auch zu handeln.
Doch wäre die Politik dann abhängiger? Fiele die einzige Verpflichtung dem eigenen Gewissen gegenüber nicht weg, wenn jeder Politiker mit dem ängstlichen Blick in die Zukunft jede Entscheidung unter der Frage nach der Zustimmung des Volkes subsumieren würde?
Zum Einen ist die einzige Verantwortung vor dem Gewissen bei vielen schon heute der Verantwortung vor der nächsten Wiederwahl, vor der Partei, vor der Fraktion und den politischen Freunden gewichen. Eine reine Selbsttäuschung wäre es, die Unabhängigkeit der Politiker als unantastbares, weil heute bestehendes Gut verteidigen zu wollen. Hinzu kommt, dass Politiker, die in Verantwortung für das Land handeln, die mit starken Überzeugungen schon heute ihre Entscheidungen unter der Frage nach dem Nutzen für das Land treffen, die auch weiterhin tun würden.
Schwer wiegt der Einwand nach der Wandelbarkeit der Laune und der Überzeugungen des Volkes. Könnte nicht heute schon schlecht sein, was gestern gewünscht wurde? Wäre ein Politiker, der in Verantwortung für seine Entscheidungen stünde und auch haftbar gemacht würde damit nicht gänzlich im schwerelosen Raum, ohne Sicherheit, richtig gehandelt zu haben?
Ein grundsätzlich berechtigter Einwand, dem zu entgegnen nur dann gelingt, wenn man sich darüber im klaren ist, dass viele der Entscheidungsträger auch heute schon nach der Laune des Volkes handeln oder zumindest reden. Sinnvoll wäre es vielleicht, eine Verjährung festzusetzen, nach deren Verstreichen eine Klage gegen die auch zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung verantwortungslose Politik des Betroffenen unzulässig wäre. Im Kern darf eben nicht eine heute noch gute Tat übermorgen bestraft werden, wenn heute noch davon ausgegangen werden muss, dass in Verantwortung für die Wohlfahrt des Landes gehandelt wird.
Ist denn am Ende ein gewählter und damit vom Volk für seine stellvertretenden Handlungen legitimierter Politiker nicht nur seinem eigenen Gewissen unterworfen, wenn er sich an die formalen Gesetze hält oder gibt es doch Entscheidungen, die formal richtig, aber historisch destruktiv sind und eine Verurteilung des Entscheiders fordern?
Und wer soll richten – ein Gremium, eine Jury aus dem Volk, die vielleicht einige Sachzusammenhänge nicht versteht. Und wäre ein solches Gericht, dass bis hin zur weitestgehenden Streichung der Pensionen und Ansprüche des Betroffenen urteilen darf nicht ein Rückfall in die Zeit der französischen Revolution? Kann heute jemand über Moral und falsche Entscheidungen der Vergangenheit urteilen? Dass zumindest letzteres geht, sehen wir alltäglich, im Großen wie auch im Kleinen.
Es bleiben viele Fragen, die Arbeit bleibt akademischer Natur. Dennoch wird angesichts der großen und auch existentiellen Probleme unseres Staates und Volkes, die in gewchtigen Teilen durch Einzelentscheidungen befeuert und ermöglicht wurden eine Debatte über die Haftbarkeit der Politik für fahrlässiges oder gewollt falsches Handeln über die Abwahl hinaus zunehmend spannender.
Topics: Allgemein | 21 Kommentare »















8.März 2010 at 03:21
Erst einmal sollte die Definition von Hochverrat erweitert werden, sodass auch politische Entscheidungen welche den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen oder
die verfassungsmäßige Ordnung aufheben sollen strafbar werden, darunter würde dann auch fallen wenn man ohne Gewalt oder deren Androhung dieses Ziel verfolgt.
Dann wäre nämlich auch Hochverrat, dass das Ius Sanguinis (Abstammungsprinzip) aufgehoben wurde, um so die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland zu ändern und sich dauerhaft an der Macht zu halten. Oder das Stimmen für den Vertrag von Lissabon, der die Souveränität Deutschlands noch stärker infrage stellt und einem antidemokratischen Gebilde jederzeit die Möglichkeit gibt in nahezu alle Bereiche unserer Politik einzugreifen und Leitlinien dieser festzulegen.
Hier kann natürlich auch keine Rede von Verjährung sein, jedem sollte bewusst sein was er mit so elementaren Entscheidungen anrichtet und wem das nicht bewusst war hat zumindest seine Aufsichtspflicht/Prüfungspflicht in eklatanter Weise vernachlässigt.
Bei Entscheidungen die nicht in die Richtung Hochverrat gehen ist die Beurteilung schon deutlich schwieriger, wir haben im Bundestag derzeit 3-4 Klientelparteien (Grüne, FDP, Linkspartei und teilweise auch schon die SPD) wenn eine dieser Parteien an die Macht kommt versucht sie durch ihre Wähler beauftragt ihr Klientel zu bedienen, was von der Sache her sich automatisch gegen das Interesse der nicht vertreten Klientele richtet also gegen das Volk.
Allerdings haben diese 5-15% der Wahlteilnehmer diese Partei genau dafür gewählt ihre Minderheitsinteressen durchzusetzen.
Insofern würde es unser Wahlsystem mit Koalitionsregierungen Adabsurdum führen, wenn wir Politiker für die Teile der Kompromisse aburteilen, die bestimme Gruppen begünstigen, aber unerlässlich waren um notwendige Reformen durchs Parlament zu kriegen.
Vielmehr sollte man Politiker zu einem klaren Bekenntnis auf Deutschland nötigen als Grundvoraussetzung für jedes Mandat in diesem Land und bei unpatriotischem Verhalten (was das im einzelnen dann ist müsste genauer geklärt werden) sollte es Ahndungsmöglichkeiten geben z.B.
Geldstrafe oder Mandatsverlust …
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8.März 2010 at 05:58
Von der obersten Etage “Man muss auch gegen das Volk regieren”da kann man sehen wie ihre Fuehrung die Demokratie in den hintern tritt.
Nicht vergessen meine lieben Damen und Herren.
BEIM NAECHSTEN MAL WAEHLEN SIE WIEDER CDU!!!!
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8.März 2010 at 06:54
Der Bruch des Amtseides muss strafbar gemacht werden, ebenso der Verfassungsbruch bzw. Verstoß gegen das GG.
Bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, Verschwendung von Steuergeldern, Einkauf von Artikeln auf Kosten des Steuerzahlers etc, müssen ebenso als Straftatbestand eingeführt werden wie Steuerhinterziehung. Strafen von Geldstrafen, bis hin zu Gefängnisstrafen, Rückzahlung und Verlust von Pensionsansprüchen.
Jahrzehntelange Haftung halte ich für unsinnig. Die normalen Verjährungsfristen reichen vollkommen aus.
Zum Ausformulieren dieser Gesetzesänderung sollen sich die führenden Rechtsgelehrten dieses Landes zusammensetzen und entsprechende Vorschläge ausarbeiten, diese werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
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8.März 2010 at 06:56
@Willi
Wie Merkel es jüngst wieder von sich gab. Dafür müsste sie vor Gericht gestellt werden können. Dies zeigt allerdings die Unverfrorenheit mit der unsere Politkaste in der Öffentlichkeit agieren kann. Sie fühlen sich sicher und im Bewußtsein die Machtmittel zu besitzen. Alles kann sich aber sehr schnell ändern, schneller als man denkt und gar Merkel.
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8.März 2010 at 07:05
Es ist ja nicht ueberraschend warum die Elite das Volk fuer dumm haelt,das wierd wohl seine gruende
haben??
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8.März 2010 at 08:29
Ein Dank an die EU!
Quelle: http://info.kopp-verlag.de/news/neue-voelkerwanderung-die-schlimmen-folgen-der-visumsfreiheit-fuer-balkan-buerger.html
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8.März 2010 at 09:40
Wegen Vaterlandsverrat für Haftstrafen für die Verantwortlichen für:
a)ungebremste Einwanderung in unsere Sozialsysteme
b)Mitgliedschaft in dieser EU
c)Einführung des Euro
d)Verrat an unserem christlich geprägten Abendland und an unserer 2000 Jahre alten Kultur
e)Mord an Millionen Kindern
Auch müssen die Medienvertreter als verlängerter Arm der Regierungen vor ein Gericht gestellt werden.
Nur wer soll das tun?
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8.März 2010 at 10:47
Lean Management oder der sog. kurze Weg.
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8.März 2010 at 10:49
Es geht weniger
um Haftung und Verantwortung
als vielmehr um einen Paradigmenwechsel.
Denn unter diesem zurechtgestauchten
Im-Namen-des-Olkes-Adler ist eine
Besinnung auf die eigenen
Interessen wohl nicht
so leicht möglich.
Dem Autor rufe
ich einen
Spruch zu (aus der
Zeit, als die Telefonzelle
noch Öffentlicher Fernsprecher hieß):
FASSE DICH KURZ ! und empfehle
ihm einen Schreibkurs für
pointiertes Schreiben.
Ein viel zu langer
Anlauf und dann
so jämmerlich
gesprungen.
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8.März 2010 at 11:01
@B.G.
Meineid ist heute schon strafbar. Es wird nur nicht bei allen angewandt. D.h., wenn ein Politiker gegen seinen Amtseid verstößt, passiert ihm gar nichts. Das höchste der Gefühle ist ein Rücktritt bei voller Pension. Wer würde das schon als Strafe ansehn?
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8.März 2010 at 11:08
http://www.cicero.de/97.php?ress_id=10&item=4680
Ich finde, dieser Text von Ernst Elitz paßt wunderbar zu dem Thema. Man beachte auch die Kommentare.
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8.März 2010 at 11:11
http://info.kopp-verlag.de/news/neue-voelkerwanderung-die-schlimmen-folgen-der-visumsfreiheit-fuer-balkan-buerger.html
Warum hat dagegen von unserer “Polit-Elite” niemand Einspruch erhoben?
Die Links dazu sind sehr interessant. Fraglich ist für mich nur, warum ich das nur in ausländischen Zeitungenn lesen kann. Bis jetzt keine einzige deutsche Zeitung gefunden, die darüber schreibt.
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8.März 2010 at 13:50
..”Wer als Manager Entscheidungen trifft, die zum Zeitpunkt ihrer Diskussion und Implementierung als klar erkennbar falsch erkannt und doch umgesetzt wurden, soll zukünftig Gehaltseinbußen verkraften, muss schon heute mit seiner Abberufung rechnen. ”
Na und ? Winken doch in solchen Fällen horrende Abfindungen und üppige Ruhestandsgelder. Da ist ein Rücktritt oder eine Abberufung doch gerade so wie die Bewilligung einer ausufernd großzügigen Altersversorgung.
Karl Schippendraht
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8.März 2010 at 14:16
@Karl
Diese Entscheidung, die scheinbar falsch getroffen wurden, sind nur zu oft richtige Entscheidungen, nur nicht für die Arbeitnehmer oder Deutschland. Daher auch die hohen Abfindungen etc..
Bei Arcandor gab es ja auch Verbindungen zu amerikanischen Großbanken, das läuft natürlich im Hintergrund ab und bleibt uns verborgen. Es gibt immer Gewinner in diesem Spiel und die muss man sich genau ansehen.
Wenn deutsche Unternehmen oder sog. Firmenimperien zerschlagen werden, dann oft zum Vorteil von ausländischen Gesellschaften. Auch diese angeblichen Versager bekommen wieder gutdotierte Posten. Nimm nur mal Ron Sommer alias Ron Lebowitsch. Der hat uns wirklich sehr viel Geld gekostet, in unseren Augen ein Versager, für seine Auftraggeber ein höchst erfolgreicher Mann. Auch Middelhoff wäre ein gutes Beispiel für einen angeblichen Versager. Der ist ganz sicher keiner.
In dieser Klasse spielen die besten Köpfe allerdings auch die gewissenlosesten, die für Geld alles tun.
Deshalb ist das nur ein Sturm im Wasserglas, mit dem dem Volk etwas vorgespielt werden soll. Unsere Politkaste hat es nicht im Kreuz hier etwas ins Lot zu bringen, das gewaltig aus dem Lot geraten ist. Dazu wären grundsätzliche Änderungen notwendig.
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8.März 2010 at 17:37
He, mein Beitrag is’ weg! Dabei hatte ich doch bloß … (na, das lösche ich lieber).
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8.März 2010 at 17:50
Nein, wir sollten nicht akademisch über dieses Anliegen diskutieren – wir bräuchten die direkte Demokratie in Form von Volksbefragungen. Da wären solche dem deutschen Volke abträglichen Entscheidungen wie Euro, Lissabon, Massenzuwanderung in die Sozialsysteme usw. nie zu realisieren gewesen – aber nein, davor fürchtet sich unsere politische Klasse – sie ist abgehoben, hält sich für klug und das Volk für dumm. Auch der hingeworfenen Knochen dieses Themas zeigt, hier soll Demokratie und Meinungsfreiheit gespielt werden und wir sollen über das hingehaltene Stöckchen springen. Die Kommentare zeigen schon, welche Probleme sich da auftun – deshalb: Volksbefragungen!
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8.März 2010 at 18:10
Du hast Recht, nicht eines meiner von a bis e aufgeführten Probleme wäre bei Volksbefragungen durchgekommen.
Aber wie BG schon sagt, die derzeitigen Politiker dienen nicht dem deutschen Volk…
Daher wäre eine Bestrafung wegen Meineids juristisch möglich.
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9.März 2010 at 14:25
Das solltet Ihr lesen!
Quelle: http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M50bb6f5fd39.0.html
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12.März 2010 at 14:15
“..Die beiden anderen Aufsichtsräte, Carsten Lobbedey und Christian Jäger, gehören zum Treberhilfe e.V.. Der Verein ist Gesellschafter der gGmbH. Zusammen mit dem langjährigen Geschäftsführer Harald Ehlert, der durch den Maserati-Dienstwagen in die Schlagzeilen geraten war, haben sie nun Dane entmachtet. Dane hatte seine Abwahl bereits am kommen sehen. Aus seiner Sicht soll verhindert werden, dass die Prüfung der gGmbH in der bisherigen Form fortgesetzt werden kann. …
…Es müsse geklärt werden, wie Ehlerts „ungeheure Selbstbedienung“ so lange vom Senat unbemerkt bleiben konnte. Linken-Abgeordnete Elke Breitenbach forderte, die Höhe von Ehlerts monatlichem Gehalt zu überprüfen. Berliner Medien nannten eine Summe von bis zu 35.000 Euro. …”
http://www.welt.de/vermischtes/article6739284/Hausverbot-fuer-Aufsichtsratschef-der-Treberhilfe.html
Es sollten einmal ein paar seriöse Steuerprüfer und Wirtschaftsanwälte an diese Kerle rangelassen werden.
Unabhängige Überprüfung der Ausgaben, inkl. Dienstreisen von Abgeordneten, Ministern, Kanzlern dgl., ebenso die Mittel und deren Verwendung für diese NGOs und sonstigen Verbände und Vereine.
Rückzahlung der verschwendeten Gelder auf Heller und Pfennig, ebenso wie strafrechtliche Sanktionen wäre das Mindeste.
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17.März 2010 at 06:31
5 Jahre ‚Zentralmoschee-Steuergeldgeschenke’ müssen überprüft werden!
OB Ude: Wie definiert sich ‚Diebstahl’?
Fünf Jahre lang hat die Stadt unter OB Ude (SPD) Religionsvereins-Fantasien mit städtischen Steuergeldern gefördert – und dabei hätte jede Steuerprüfung des türkischen Ditim-Vereins eine dafür unzureichende Bilanzen ergeben! Wer aber soll jetzt mögliche Pflichtverletzungen von städtischen „Steuergeld-Ausgeber“ prüfen?
Je nach Rechen- und Formulierungskunst scheint das Zentralmoschee-Engagement der rot-rosa-grünen ‚Stadtrats-Oberen’ dem Münchner Steuerzahlen zwischen ‚Null Euro’ bis ‚einige Hunderttausend Euro’ gekostet zu haben. Sind das jetzt nur „Rotgrüne Peanuts“, wenn man von der aktuelle Münchner Stadtverschuldung mit rund 3,3 Milliarden Euro hört?
Eine Summe, öffentlich offenbart anlässlich der Nockherberg-Kabarettvorführung von einem sichtbar gealterten OB-Ude-Double, das zum Schluss einer gespielten Steuergeld-Verschwendungsorgie von zwei starken „Pflegepersonal-Männern“ von weiteren Geldausgaben. Motto ‚Alles muss raus!’, mit Gewaltanwendung hinter die Bühne abtransportiert werden muss!
Welche Denke manche ‚rotgrün-rosa Stadträte’ in München offenbar haben, wenn sie die von Bürgern eingetriebenen Steuergelder ausgegeben, kann erahnt werden bei einem 30-Mio-Euro-Werbebudget für die Winter-Olympiabewerbung oder beispielsweise auch einer Mindersumme von unter 300.000 Euro. Letztere Summe wurde in einer aktuellen Oppositions-Anfrage für eine Münchner ‚Sauberkeitskampagne’ genannt, wo als Ergebnis „eine durchschnittliche Besucherzahl der Homepage von 10 pro Tag, von 4 ½ E-Mails pro Monat sowie 3 Anrufe pro Tag als Erfolg betrachtet“ wurde. Diese Daten nennt eine aktuelle Anfrage von ÖDP-FW-Bayern-Partei! 1)…
Quelle: Sendlinger Nachrichtenbörse
http://www.buerger-fuer-muenchen.de/
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18.März 2010 at 09:43
Vorbild Nord Korea?
http://www.handelsblatt.com/politik/international/nordkorea-finanzchef-wegen-gescheiterter-waehrungsreform-hingerichtet;2548012
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