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Kindeswohl, Sorgerecht und die Mär vom Untergang der Ehe

Von Gastredner | 31.Oktober 2009

idaf

Der folgende Artikel wurde dem aktuellen Newsletter des Institutes für Demographie, Allgemeinwohl und Familie entnommen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch geht vom Leitbild der ehelichen Familie aus. Aus der Sicht von Befürwortern weitreichender Reformen des Familien-, Kindschafts- und Sorgerechts, wird dieses  Leitbild „den vielfältigen Lebensformen, in die Kinder hineingeboren werden und in denen sie aufwachsen, nicht mehr gerecht“. Schließlich lebten Kinder immer häufiger bei unverheirateten Eltern und angesichts der zunehmenden Instabilität von Ehen und Partnerschaften wüchsen viele in Stieffamilien auf. Dabei könnten „mehr oder weniger enge Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil fortbestehen, so dass das Kind zwei Familien hat; dieser kann aber auch unbekannt sein oder keinen Kontakt mehr pflegen“. Schließlich könne auch die Partnerschaft der Stiefeltern wieder aufgelöst werden, ohne dass notwendigerweise die emotionale Bindung des Kindes zum Stiefelternteil endet“ (1). Für „ein der sozialen Elternschaft entsprechendes Sorgerecht“ sollte allein „das Bestehen einer faktischen Eltern-Kind-Beziehung“ entscheidend sein. Anzuknüpfen sei deshalb nicht mehr wie bisher an Ehe und/oder leibliche Elternschaft, sondern an das „Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft über längere Dauer“. Die hierfür erforderliche Beständigkeit der Partnerschaft sei „auch in der Ehe keineswegs immer gegeben“. Der bisherige Ausschluss Unverheirateter von der Stiefkindadoption sei deshalb nicht zu rechtfertigen und dürfte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keinen Bestand haben (2).

Nach dem herkömmlichen Rechtsverständnis müssen juristische Normen so formuliert sein, dass sie mit Hilfe allgemeiner Begriffe eine Vielzahl von Einzelfällen erfassen. Demnach sollte der Gesetzgeber auch im Familienrecht die Normalität der „Lebenssachverhalte“ beachten. Zu dieser Normalität gehört es aber nachweislich, dass drei Viertel der minderjährigen Kinder in Deutschland bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen (3). Und bei mehr als 90 % dieser Kinder sind die beiden leiblichen Eltern miteinander verheiratet. Trotz des häufiger gewordenen Zerbrechens von Familien wachsen etwa zwei Drittel der Kinder in Deutschland in „traditionellen Kernfamilien“ mit ihren leiblichen verheirateten Eltern auf. In Stief- bzw. Patchworkfamilien wachsen nur etwa 11% der Kinder in Deutschland auf. Selbst von diesen Stiefkindern leben etwa 80% bei verheirateten Paaren (4).

Zu den Lebenssachverhalten gehört auch, dass sich in westlichen Ländern Paare mit und ohne Trauschein in ihrem Bindungs- bzw. Trennungsverhalten signifikant unterscheiden: Europaweit vergleichende Analysen zeigen, dass unverheiratet zusammenlebende Paare verglichen mit Ehepaaren, eine mehrfach höhere Trennungswahrscheinlichkeit aufweisen: In den meisten Ländern Nord- und Mitteleuropas ist das Trennungsrisiko von unverheiratet zusammenlebenden Paaren im Vergleich zu Ehepaaren, die ohne vorheriges Zusammenleben geheiratet haben, drei-bis viermal, in Italien etwa sechs- und in Spanien sogar 11-mal höher. Auch im Vergleich zu den verheirateten Paaren, die bereits vor der Heirat zusammengelebt haben, sind die Beziehungen unverheirateter Paare wesentlich brüchiger: In Deutschland ist das Trennungsrisiko der Paare ohne Trauschein hier im Vergleich etwa dreimal so groß (5). Aus der Sicht von Kindern bedeutet dies: „Wenn die leiblichen Eltern eines nichtehelich geborenen Kindes unverheiratet zusammenleben, liegt das Risiko einer Trennung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei über 80% …, wenn sie sich entscheiden zu heiraten, unter 20%“ (6). Dass Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden, ist unbestritten (7). Solche Lebenssacherhalte sollte beachten, wer ein am Wohl von Kindern orientiertes Familien- Kindschafts- und Sorgerecht anstrebt.

(1) Siehe: Nina Dethloff: Kindschaftsrecht des 21. Jahrhunderts: Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven, S. 141-147, in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 4/2009, S. 141.

(2) Vgl. ebd., S. 144. Zur Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes für die Reform des Kindschaftsrechts schreibt Dethloff: „Ein künftiges Kindschaftsrecht muss auch den Anforderungen des internationalen Rechts, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention gerecht werden. Durch seine Rechtsprechung namentlich zum Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK sowie zum Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „Motor der Harmonisierung“ auf dem Gebiet des Familienrechts fungiert“ (ebd., S. 141).

(3) Siehe Abbildung unten: „Kinderleben in Deutschland: Aufwachsen mit beiden leiblichen Eltern als Regelfall.“

(4) Zu beachten sind hier allerdings markante Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Nach den Daten des Generations and Gender Survey (2005) wachsen in Westdeutschland 10%, in Ostdeutschland dagegen 15% der Kinder in Stief- bzw. Patchworkfamilien auf. In Westdeutschland leben bei 96,4% der Kinder die leiblichen Eltern in einer Ehe, während es in Ostdeutschland 77,3% sind. Von den Stiefkindern wohnen in Westdeutschland 84,1%, in Ostdeutschland dagegen nur 60,9% im Haushalt eines verheirateten Paars. Vgl.: Anja Steinbach: Stieffamilien in Deutschland. Ergebnisse des „Generations and Gender Survey“ 2005, in: Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, 2/2008, S. 172-173. Steinbach kommt zu dem Schluss, dass nur noch etwa 60% der minderjährigen Kinder in „traditionellen Kernfamilien“ leben, „das heißt in Familien, in denen leibliche Mutter und leiblicher Vater gemeinsam in einem Haushalt leben, die Eltern miteinander verheiratet sind und keine weiteren Kinder aus anderen Beziehungen haben“. Diese Definition von traditioneller Kernfamilie ist nicht unzweifelhaft: So schließt sie etwa neu gegründete Familien von Witwern bzw. Witwern mit Kindern aus einer früheren Ehe/Beziehung per se aus. Ihre Schätzung ist deshalb bis auf Weiteres als eine Untergrenze des Anteils der in „traditionellen Kernfamilien“ lebenden Kinder anzusehen.

(5) Vgl.: Aart. C. Liefbroer/Edith Dourleijn: Unmarried Cohabitation and Union stability: Testing the Role of Diffusion Using Data from 16 European countries, S. 203-221, in: Demography, Vol. 43, No. 2 (May 2006), S. 211-212. Bestimmt wurde das Trennungsrisiko hier durch den Anteil von Paaren, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Zusammenziehen wieder getrennt lebten.

(6) Vgl.: Rüdiger Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel, Wiesbaden 2005

(6. Auflage), S. 181 f. Differenziert nach der (vorehelichen) Kohabitation von Eltern haben kanadische Forscher das Trennungsrisiko aus Sicht von Kindern analysiert: Siehe Abbildung unten: „Trennungsrisiko nach Lebensform der Eltern.“

(7) So plädiert der 7. Familienbericht zwar dafür, Scheidung zu „entdramatisieren“. Zugleich muss er jedoch zugeben, dass sich aus ihr für das Kind „nicht selten gravierende Belastungen“ ergeben, die u. a. das Selbstwertgefühl, die sozialen und kognitiven Kompetenzen sowie die schulischen Leistungen betreffen können.

Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik – Siebter Familienbericht, Bundestagsdrucksache 16/1360, Berlin 2006, S. 198-206.

Topics: Familie | 9 Kommentare »

9 Kommentare to “Kindeswohl, Sorgerecht und die Mär vom Untergang der Ehe”

  1. Bauer Gerhard meint:
    31.Oktober 2009 at 05:32

    Ehe bedeutet u. a. Verantwortung für einander zu übernehmen, vor allem für die gemeinsam gezeugten Kinder.
    Heute wird in den geschiedenen Ehen meist von einem der Partner grenzenloser Egoismus gelebt und ohne Rücksicht auf den/die anderen entschieden. (Was schert mich Mann/Weib, was schert mich Kind. Hauptsache mein Ego gewinnt)

    Dies ist ein Zeichen unserer Zeit, jeder für sich und jeder gegen jeden.

    Gemeinschaft bedeutet Einordnung, Unterordnung, das gemeinsame Wohl über das eigene Wohl zu stellen usw..
    Dies alles beinhaltet die Ehe, in der Ehe zeigt sich, ob Menschen in der Lage und bereit zu einem gemeinsamen, verantwortlichen Leben sind.
    Wer die Ehe zerstört, untergräbt etc., zerstört die Gemeinschaft der Menschen in diesem Land. Eine Gemeinschaft die sich über Jahrtausende hin entwickelt und bewährt hat.
    Familien haben alle Widrigkeiten des Lebens (Seuchen, Kriege, Naturkatastrophen etc.) überleben helfen und damit dem Volk gedient und sein Überleben gesichert. Die Ehe ist keine Spaßgemeinschaft, die Ehe ist eine Überlebenseinrichtung.
    Was funktioniert denn in den größten Notzeiten immer?, die Familie.

    Menschen die den Wert der Familie erkennen und schätzen, werden auch die Zukunft meistern.

    Wer jetzt entgegnet, es gibt doch auch so und soviele Familien die ganz anders agieren, streiten, sich Feind sind bis auf´s Messer. Dem kann ich nur sagen, diese Leute leben zwar im Rechtsbegriff der Familie aber nicht in einem tatsächlichen Familienverbund und werden über kurz oder lang entweder als Familie aufhören zu existieren oder sich einigen.

  2. Karl Eduard meint:
    31.Oktober 2009 at 08:22

    Ich bin sicher, dieses Institut hat vor allem ehemalige Kinder von Alleinerziehenden, von homosexuell-lesbisch-verschwuchtelten Paaren oder Flickenteppichfamilien befragt, wie sie denn so klargekommen sind mit ihrem “Elternhaus”..

  3. Mcp meint:
    31.Oktober 2009 at 09:39

    Die Zahlen sagen nichts über das Verhältnis von Ehe im Vergleich zu alternativen Lebensformen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass heute mehr Menschen in alternativen Lebensformen leben als in einer Ehe.

    Das heißt, die bürgerliche Ehe ist im Niedergang begriffen.

    Die Zahlen sagen alles über die Bedeutung der Ehe für die Zeugung und die Erziehung des Nachwuchses, denn nur ein geringer Teil alternativer Lebensgemeinschaften bringt eigenen Nachwuchs hervor. Das gilt auch für sogenannte „Patchwork-Familien“.

    Die Zahl der Eheschließungen korreliert mit der Fertilitätsrate der Frau, ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Sonst hätten wir kein demographisches Problem bei der autochthonen Bevölkerung dieses Landes.

  4. Hallowach meint:
    31.Oktober 2009 at 10:14

    Der Parteiaustritt (freiwillig) von Stadtkewitz muß hier besprochen werden.

    Ein unglauglicher Rückschlag für die Islamgegner in der CHRISTLICH Demokratischen Union.

    Wir brauchen diese Diskussion.

  5. Uih meint:
    31.Oktober 2009 at 12:07

    “Wir brauchen diese Diskussion.”

    Wir brauchen keine Diskussionen mehr. Worte wurden schon viel zu viele gewechselt. Jetzt ist es Zeit für Taten.

    Keine Integrationsminister, sondern endlich Rückführungsbeauftrage !!!

  6. Karl Eduard meint:
    31.Oktober 2009 at 12:09

    Alternative Lebensformen? Wo? Auf dem Mars? Ich meine, hier leben die Lebensformen doch von Sauerstoff oder Kohlenstoff. Wie geht alternativ? Von Schwefel?

  7. Michel meint:
    31.Oktober 2009 at 13:19

    #5

    Armin Laschet fordert mehr “Migranten” in die Politik. Die CDU braucht mehrt türkischstämmige Abgeordnete! (Laschet fordert auch des öfteren noch mehr Zuwanderung und Zugeständnisse an “Migranten”)

    Integrationsminister bemängelt Zahl der Zuwanderer in Parlamenten

    DDP-Meldung vom 31.10.2009, 06:21 Uhr
    Osnabrück (ddp). Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU), hält die Zahl der Zuwanderer unter den Bundestagsabgeordneten für nicht ausreichend. In einem Interview mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag) rief Laschet alle Parteien dazu auf, sich stärker für Migranten zu öffnen. Diese müssten in Stadträten wie in Landesparlamenten und dem Bundestag mehr Vertreter haben. Auch die CDU brauche einen türkeistämmigen Abgeordneten im Bundestag.
    Von den Zuwanderern wünsche er sich mehr Engagement in den Parteien, sagte der Minister. «Repräsentative Demokratie funktioniert nur dann, wenn sich alle Bevölkerungsgruppen wiederfinden», sagte Laschet. «Und wenn 20 Prozent Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sich nicht wiederfinden, erhöht das auf Dauer nicht die Akzeptanz.» Daher sei es richtig, für die deutsche Staatsbürgerschaft zu werben, weil Menschen nur aktive und passive Rechte wahrnehmen könnten.

    http://www.dernewsticker.de/news.php?id=149313&i=lqfoqo

  8. Hallowach meint:
    31.Oktober 2009 at 13:47

    Nein, wir müssen über den Fall Stadtkewitz reden. Hier im Blog – so dass die Fetzen fliegen.

    Die John gehört davongejagt.

    Tausche zehn, nein HUNDERT Johns gegen einen Stadtkewitz.

  9. T.H. meint:
    31.Oktober 2009 at 19:29

    1. Die Zahlen bezüglich der “Lebensformen” mit Kindern stehen oben im Artikel. Wer lesen kann …
    Klare Verhältnisse. Diskussion überflüssig.

    2. Islamisierung der CDU ist bereits beschlossene Sache durch die ober Bundesparteiführung. Die aufgemachte Rechnung: Ein Konservativer bzw. Liberaler geht, zehn Türken wechseln ins DTF. Klappt prima. Auch hier klare Verhältnisse. Diskussion überflüssig. In den Parteibüros herrscht Freude über den Austritt.

    3. Schon wieder eine verpaßte Gelegenheit, mehr daraus zu machen. Nicht Einzelaustritte. Sammlung und Abspaltung (-sdrohung). Das wird zwingenden Erfolg haben.

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