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Patientenverfügung – wie weit kann Selbstbestimmung gehen ?
Von Stefan Grieser-Schmitz | 27.Januar 2009
Im April steht die Abstimmung zur Regelung der Patientenverfügung (PV), d.h. die Festlegung wann und wie lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, wenn der Patient selber keine Entscheidung mehr treffen kann, an. Die drei überfraktionellen Anträge zeigen gut die unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen auf, die es zu diesem Thema gibt. Alle Entwürfe und weitere Informationen auch unter www.cdl-rlp.de.
Zunächst gibt es den Entwurf des SPD-Abgeordneten Stünker, welcher das Selbstbestimmungsrecht des Patienten über alles stellt. So kann der Patient den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch dann festschreiben, wenn ein tödlicher Verlauf der Krankheit nicht gegeben ist. Dieser Entwurf akzeptiert sogar, dass es durch Uninformiertheit oder durch unklare Ausführungen zu einer tödlichen Entscheidung kommen kann, welche dem Willen des Patienten entgegenläuft. Auch wird die Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe schwieriger werden.
Der zweite Entwurf des CSU-Abgeordneten Zöller versucht auf Regelung möglichst zu verzichten. Zentraler Punkt ist bei ihm der dialogische Prozess zwischen Betreuer und Arzt, welche sogar mündliche Äußerungen des Patienten hinzugezogen werden können. Der Wille des Patienten wird also nicht unbedingt aus einem Dokument abgelesen, sondern durch Angehörige und Fremde interpretiert.
Der letzte Entwurf des CDU-Abgeordneten Bosbach versucht, eine Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und der staatlichen Fürsorge zu finden. Bei ihm ist ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei nicht tödlichem Krankheitsverlauf nur möglich, wenn die PV nach ärztlicher Beratung verfasst und alle fünf Jahre bei z.B. einem Notar aktualisiert wurde. So wird eine klare Grenze zur aktiven Sterbehilfe gezogen und es kann davon ausgegangen werden, dass der Patient sich über die Folgen seiner PV im Klaren ist.
Die Auflistung zeigt, daß es sich um ein Kernthema für eine Partei wie die CDU handelt, da es um die Würde des Menschen und die Art und Weise wie man mit ihr im letzten Lebensabschnitt verfährt, geht.
Stefan Grieser-Schmitz
Topics: Gesundheit&Rente | 7 Kommentare »
















27.Januar 2009 at 21:33
Ich glaube, ich stehe inhaltlich bei Bosbach – eine möglicherweise vernünftige und praktikable Lösung.
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28.Januar 2009 at 07:34
Wenn ich meinem Leben ein Ende setzen will, hat mir keiner was drein zu reden. Wenn ich Ärzten, schriftlich, mündlich oder durch ein dazu bestelltes Familienmitglied den Auftrag gebe die Behandlung einzustellen, ist diesem Wunsch Folge zu leisten. Zwang zum Weiterleben gegen den Willen des Betroffenen ist unmenschlich.
Auch der Geräteindustrie, müsste ein Ende gesetzt werden, es ist heute schon möglich Menschen die schon Leichenflecken haben weiter am Leben zu erhalten und “Maßnahmen” durchzuführen. Auf Intensivstationen geht es manchmal zu wie in Frankensteins Horrorkabinett. Personal von Intensivstationen wird deswegen auch immer öfter psychologisch betreut. Hier wurden eindeutig Grenzen überschritten.
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28.Januar 2009 at 12:56
Es sollte alles so bleiben, wie es ist. Wenn es denn unbedingt zu einer Neuerung kommen sollte, bin ich für den Bosbach-Entwurf, weil dieser dem Lebensschutz am nächsten kommt.
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28.Januar 2009 at 18:01
Vor Politikern wie Bosbach muß man Angst haben!
Der will mich alle 5 Jahre zum Notar zwingen und über mein Schicksal bestimmen.
Nee Herr Bosbach, Sie sind ein Bevormunder.
Eine Verfügung muß Gültigkeit haben, wie ein Testament.
Es ist ein Unding, daß Patientenverfügungen angezweifelt werden.
In Zeiten, wo die Medizin Leben beliebig verlängern kann, muß es möglich sein,dieser Quälerei selbstbestimmt ein Ende zu setzen.
@Petra
Können Sie sich nicht vorstellen, daß ein totkranker Mensch keinen Lebensschutz mehr will?
Jedes Haustier ist da besser dran.
Es wird eingeschläfert, um die Quälerei zu beenden.
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28.Januar 2009 at 18:55
Einige Anmerkungen:
@Gerhard Bauer
Die Intention aller drei Entwürfe ist es, daß ein Mensch im voraus entscheiden kann, wie mit ihm verfahren werden soll, wenn er in der akuten Situation nicht mehr handlungsfähig ist. Den Zwang zum Weiterleben gibt es nicht, aber genauso wenig gibt es den Zwang für die Ärzte, aktiv ein Leben beenden zu müssen – dazwischen liegt die Zone, welche durch die PV geregelt wird. Unterschiedlich sind nur die Schutzmechanismen, welche die einzelnen Entwürfe einziehen, wie z.B. daß sich der Patient auch aller Konsequenzen bewußt ist, wenn er die PV formuliert.
@Gerd
Ein Gedankenanstoß: In Ihrer PV steht: “Ich möchte nicht künstlich durch Magensonden oder Atmungsgeräte am Leben gehalten werden” / Nun kommen Sie nächste Woche wegen einer Magenoperation ins Krankenhaus, nach der Operation sind Sie zunächst bewußtlos und müssen für einige Zeit zwangsernährt und beatmet werden, bis Sie wieder erwachen und vollständig gesunden. Nach Stünker würde Ihrem Willen Folge geleistet: keine Beatmung, keine Magensonde – Ende, nach Bosbach werden Sie Arzt und Notar auf die Gefahren in Ihrer PV hinweisen, die Sie dann vielleicht genauer fassen aber auch so lassen können. Mir ist hier die Beratung durch Experten wichtig, bevor ich mein Leben ungewollt riskiere. Ein todkranker Mensch hat übrigens bei allen Entwürfen die Möglichkeit, sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen.
Gruß
S. Grieser-Schmitz
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29.Januar 2009 at 12:03
In vielem stimme ich mit Bosbach nicht überein, aber in Sachen Patientenverfügung scheint mir der Bosbach-Entwurf am Sinnvollsten zu sein.
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30.Januar 2009 at 12:12
Schlimm ist, daß selbst bei der Union nicht alle Bundestagsabgeordneten für den Bosbach-Entwurf sind.
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