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Das richtige Anliegen
Von Gastredner | 2.März 2008
Im Deutschen Bundestag wurde eine Petition eingereicht, die eine Gesetzesänderung des § 130 StGB herbeiführen will. Volksverhetzung soll es auch dann sein, wenn jemand “Scheiß Deutsche” brüllt -nicht nur dann, wenn jemand “Scheiß Türke” schreit. Ein gutes und aufgrund der steigenden Rate solcher aus rassistischen Motiven heraus geführten Angriffe auf Deutsche richtiges Anliegen. Nur der Petent und der Begründungstext sind sehr fragwürdig.
Der Petent ist”Bürger in Wut”, eine kleine und gesellschaftlich ausgegrenzte Splitterpartei. Ein solcher Petent diskreditiert leider jedes noch so gute Anliegen. Auch in der Begründung werden jene, die über das Schicksal der Petition entscheiden, viele Gründe für die Ablehnung finden. Zu plump, zu vulgär, zu ungenau. Das Anliegen ist sehr richtig – nur leider wird diese Petition keine Chance haben, Gesetz zu werden, da die Initiatoren (ebenso wie bei NPD-Petitionen) samt der Begründung jede vernünftige Argumentation im Bundestag zu Gunsten der Petition zunichte machen werden.
Deshalb (und eigentlich schon vor Monaten in der Hoffnung, eine ähnliche Petition einzubringen) hat sich nun einer unserer Autoren mit der Hilfe eines der besten Strafrechtler der Republik( der nicht genannt werden möchte, da unterrichtender Professor) an die Arbeit gemacht und eine beinahe geniale Begründung samt Vorschlagstext geschrieben:
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In Anbetracht der sich in den letzten Jahren häufenden, vor allem verbalen und von rassistischen Motiven geleiteten Angriffen auf Deutsche in diesem Land ist es notwenig, dass der Gesetzgeber das kodifizierte Recht, insbesondere § 130 StGB, den Tatbestand der Volksverhetzung, an diese neue Lebenswirklichkeit anpasst. Die von den Tätern verwandten diffamierenden Begriffe, die nicht nur ehrenrührig sind sondern auch die Opfer in ihrer Menschenwürde herabsetzen, richten sich ausdrücklich gegen einzelne Deutsche wie auch gegen die Deutschen als klar abgrenzbare Teile der Gesamtbevölkerung und sind dazu geeignet und in nicht wenigen Fällen bestimmt, den öffentlichen Frieden zu stören.
In zunehmend mehr Fällen werden ähnliche Taten mit denselben Motiven juristisch höchst unterschiedlich bewertet – was nicht nur Unmut in der Bevölkerung auslöst, sondern auch den Rechtsstaat im Ansehen beschädigt. Wenn Deutsche Täter aus offensichtlich rassistischen Motiven heraus andere verächtlich machen, greift konsequent § 103 StGB – im umgekehrten Falle nicht. Diese Ungleichbehandlung, die auch den Schutzbereich des Artikels 3 III GG verletzt, rechtfertigt sich aus der bisher gängigen Auslegung des Gesetztes heraus.
Aufgrund dieser restriktiven Auslegung des Gesetzes wird bisher konsequent eine Volksverhetzung in solchen Fällen, in denen die Opfer Deutsche sind, abgelehnt, da es sich bei den Opfern nicht um „Teile der Bevölkerung“ handelt, sondern um die in Anlehnung an frühere klare Verhältnisse so bezeichnete Mehrheitsbevölkerung.
Zum Entstehungszeitpunkt der Norm 130 StGB war allerdings noch kaum vorstellbar, dass eine Minderheit aktiv und in einer den öffentlichen Frieden bedrohenden Häufigkeit Rassismus gegen die Mehrheit ausüben könne. Heute aber haben sich im Einwanderungsland Deutschland die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Art gravierend geändert, dass im allgemeinen Sprachgebrauch bereits von einer multi-ethnischen und multi-kulturellen Gesellschaft gesprochen wird, in der die Mehrheit weiter schrumpft und bis zur Mitte des Jahrhunderts ihren numerischen Majoritätsrang verliert. In dieser neuen Realität werden Übergriffe gegen Deutsche auch von Bürgern mit anderem kulturellen Selbstverständnis und Deutscher Staatsbürgerschaft aus rassistischen Motiven heraus offenbar häufiger. Dieser Lebenswirklichkeit muss der verantwortungsvolle Rechtsstaat im eigenen Interesse wie auch im Interesse seiner gesamten Bevölkerung Rechnung tragen. „Teile der Bevölkerung“ in Deutschland sind aufgrund der gesellschaftlichen Vielschichtigkeit mit Millionen Menschen ohne Deutsche Staatsangehörigkeit mittlerweile eben auch die Deutschen.
Deshalb sollte Paragraph 130 StGB insofern erweitert werden, als dass er auch dann seine Anwendung findet, wenn Täter die Menschenwürde eines anderen dadurch angreifen, dass sie ihn in Beziehung auf seine Staatsangehörigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden. Auf diese Weise ließe sich eine Ungleichbehandlung verhindern und die Judikative gewänne eine praktikable repressive Eingriffsmöglichkeit, um auf die beschriebene negative Entwicklung zu reagieren.
Diese Petition soll die beschriebenen erheblichen Missstände bereinigen, indem §130 StGB an die Lebenswirklichkeit angepasst wird.
—————————————————————————————————————————–
Der Änderungsvorschlag:
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
…
3. die Menschenwürde eines anderen dadurch angreift, dass er ihn in Beziehung auf seine Staatsangehörigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, …“
—————————————————————————————————————————-
Wie finden Sie es? Das Anliegen ist richtig und wichtig. Deshalb darf es nicht durch schlechte Begründungen oder gesellschaftlich isolierte, mindestens aber aussichtslose Petenten diskreditiert werden. Sollen wir unsere Begründung einreichen? Was meinen Sie?
Topics: Allgemein, innere Sicherheit | 32 Kommentare »
















2.März 2008 at 05:55
Der § 130 muss ersatzlos gestrichen werden. Er ist ein Paragraph der der Meinungsfreiheit widerspricht. Für Beleidigungen gibt es einen Strafrechtsparagraphen.
Ausländer die Deutsche beleidigen, können über diesen Paragraphen belangt werden und müssten bei Verurteilung ausgewiesen werden, wie dies bei anderen Straftaten auch erfolgen müsste.
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2.März 2008 at 09:58
Die Begründung ist gut, das Anliegen auch. Für den sozialen Frieden im Land ist §130 ziemlich hilfreich. Ich finde es gut, wenn die Begründung eingereicht wird. Ich habe zwar so meine Bedenken, ob bei der allgemeinen Linkslastigkeit eine solche Petition Erfolg haben wird, aber einen Versuch wäre es wert. Und auf jeden Fall wird der Bundestag mit dem konfrontiert, was tatsächlich im Volk vorgeht.
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2.März 2008 at 10:08
@KJ
Mit diesem Paragraphen können sie uns alle, nach Belieben, verknacken, je nachdem wie stark sie die Daumenschrauben anziehen.
Für den sozialen Frieden ist dieser Paragraph absolut untauglich. Für den sozialen Frieden, was immer dieses Schlagwort bedeuten mag, ist die Ausweisung der kriminellen Ausländer hilfreich und die Unterbindung der Masseneinwanderung.
Der 130er ist ein Paragraph der eines totalitären Landes würdig ist.
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2.März 2008 at 10:21
@ Bauer Gerhard
Mit einem geänderten Paragraphen könnte man ausländer die Deutsche als solche beschimpfen angemessen bestrafen. Ich sehe da keinen Nachteil. Ich habe auch nicht das Bedürfnis andere Länder oder Völker zu beschimpfen, daher auch kein Problem mit § 130.
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2.März 2008 at 10:36
@KJ
Es geht nicht darum ob Du Länder oder Völker beschimpfen willst, es geht darum was Dir als Beschimpfung ausgelegt werden kann. Ausländer die Deutsche beleidigen oder auch andere Ausländer können wegen Beleidigung belangt und bestraft werden, natürlich auch jeder Deutsche. Dies sollte reichen.
Volksverhetzung?
Wir wollen hier nicht urteilen über die verschiedenen möglichen Staatsformen, die Demokratie, die konstitutionelle Monarchie, das Königtum usw. Nur eines will eindeutig und klar herausgehoben werden: jeder einzelne Mensch hat einen Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert. Denn der Mensch soll nach Gottes Willen frei und unabhängig im Zusammenleben und Zusammenwirken der staatlichen Gemeinschaft sein natürliches Ziel, sein irdisches Glück in Selbständigkeit und Selbsttätigkeit zu erreichen suchen.
Aristoteles, »Über die Politik«: »… ferner gehört es« (zum Wesen der Tyrannis), »dahin zu streben, daß ja nichts verborgen bleibe, was irgendein Untertan spricht oder tut, sondern überall Späher ihn belauschen, … ferner alle Welt miteinander zu verhetzen und Freunde mit Freunden zu verfeinden und das Volk mit den Vornehmen und die Reichen unter sich. Sodann gehört es zu solchen tyrannischen Maßregeln, die Untertanen arm zu machen, damit die Leibwache besoldet werden kann, und sie, mit der Sorge um ihren täglichen Erwerb beschäftigt, keine Zeit und Muße haben, Verschwörungen anzustiften … Ferner aber auch solche hohe Einkommensteuern, wie die in Syrakus auferlegten, denn unter Dionysios hatten die Bürger dieses Staates in fünf Jahren glücklich ihr ganzes Vermögen in Steuern ausgegeben. Und auch beständig Kriege zu erregen, ist der Tyrann geneigt…«
Auszüge aus einem Flugblatt der Weißen Rose
Es kommt immer auf den Standpunkt des Betrachters an bzw. des Inhabers der Gewalt. Deshalb sind dergleichen Paragraphen abzulehnen, sie schränken die Freiheit der Menschen ein.
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2.März 2008 at 11:12
“Der Petent ist”Bürger in Wut”, eine kleine und gesellschaftlich ausgegrenzte Splitterpartei. Ein solcher Petent diskreditiert leider jedes noch so gute Anliegen.”
Aha, dürfen also kleine Gruppen keine Petitionen mehr einreichen? Offensichtlich traut sich von den anderen – sog. etablierten – Parteien keine an das Thema heran.
Der §130 StGB gehört gestrichen.
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2.März 2008 at 12:12
Wenn man jetzt unter der Petition nachsieht, stellt man fest, daß die Zahl der Unterzeichner von Minute zu Minute wächst. Sicher auch ein Verdienst dieses Blogs.
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2.März 2008 at 12:30
@Brutus
Richtig.
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2.März 2008 at 13:05
Brutus hat Recht.
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2.März 2008 at 13:40
Hallo,
wenn aber das Anliegen der Petition gut ist, warum spielt es denn eine Rolle, wer der Petent ist? Es geht doch um die Sache, oder?
Wenn Du schreibst “eine kleine und gesellschaftlich ausgegrenzte Splitterpartei”, dann übernimmst Du doch genau die Rhetorik, die die Ausgrenzer und “Gegen-Rechts-Kämpfer” seit Jahren zur politischen Kultur in Deutschland machen. Denkst Du, dass das klug ist?
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2.März 2008 at 14:06
Wenn ich mich nicht irre und sich keiner ein Fake erlaubt hat, hat sogar der Bischof von Fulda, Dr. Algermissen unterschrieben.
Ein kluger Mann übrigens.
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2.März 2008 at 15:04
Die CDU hat dieses Thema wieder mal verschlafen. Oder sogar gewollt verschwiegen?
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2.März 2008 at 15:08
http://www.welt.de/politik/article1672496/Zollitsch_betont_Recht_der_Muslime_auf_Moscheen.html#vote_1672504
Unbedingt abstimmen
Moscheenbau in Deutschland
Gefunden bei PI
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2.März 2008 at 17:38
Man kann das einreichen. Warum aber nicht den Weg über die Fraktion/Partei nehmen? Oder fragts doch mal den Beckstein Günter…
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2.März 2008 at 17:47
@ Torsten
O heilige Einfalt!
Über die Partei oder C-Fraktionen geht da nichts mehr. Hast Du nicht registriert, was und wie hier dikutiert wird?
Beckstein denkt schon richtig, aber er wird doch von den arroganten CDU-Bonzen nicht für voll genommen. So leid es mir tut, das feststellen zu müssen.
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3.März 2008 at 01:38
Hatte Beckstein heute im Wahllokal nicht eine türkische Zeitung mit dabei? Hatte ich gelesen, verbürge mich aber nicht dafür. Dafür ‘was anderes:
http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung/1074-tuerkei-beckstein-fuer-lockerung-der-visumspflicht.html
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3.März 2008 at 02:00
Im übrigen gibt es natürlich noch viel härtere Sprüche, wie “Deutschland verrecke” und “Bomber Harris, do it again” gegen die auch nicht vorgegangen wird.
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3.März 2008 at 15:29
@Brutus 16
Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
Kurfürstendamm 161
10709 Berlin
Glaubst Du dem Türken?
Dein Kommentar könnte eines Brutus würdig sein.
Stimmt es aber, muss Beckstein vorsichtig sein, sonst geht die Wahlbeteiligung in Bayern auch noch unter die der Kommunalwahl und die Wahl für CSU verloren.
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3.März 2008 at 17:23
Gerne doch.
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3.März 2008 at 17:31
@18 – Wächter
Hiervon gibt es auch ein Bilddokument (gefunden):
http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/725/161282/
und dann das Bild vergrößern. Die Quelle ist wohl seriös.
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3.März 2008 at 18:42
@Brutus
Danke für die Aufklärung, wenn ich auch die SZ nicht mehr als “seriöse” Quelle bezeichnen möchte, aufgrund Prantl und Genossen.
Der türkischen Medienagentur traue ich trotzdem nicht ungeprüft.
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3.März 2008 at 22:01
@ Bauer Gerhard:
Die Umfrage wg. Moscheen auf Welt online ist mittlerweile völlig ad absurdum geführt. 80.000 Votes in 24 Stunden (natürlich für den Moscheenbau). Da lassen einige Islambegeisterte Makros zum Abstimmen laufen.
Nichtsdestotrotz zeigt uns dieses, wie auch andere Beispiele, wie die öffentliche Meinung manipuliert und dann als “Volkes Wille” dargestellt wird.
Dieses Problem ist leider auch die Achillesferse der Demokratie – eine Räuberbande wählt ihren Hauptmann ja auch demokratisch, d.h. mehrheitlich. Ergo eine Räuberbande ist auch eine Demokratie
.*Ironie aus*
Haben sich die Mehrheitsverhältnisse einmal geändert, dann Gnade uns Gott. Wie hat es Goebbels bereits treffend formuliert:
“Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde.”
Es heißt nicht umsonst “wehret den Anfängen”!
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4.März 2008 at 06:10
@Sledge
Richtig erkannt, volle Zustimmung.
Die Demokratie taugt nichts, solange sie nicht geschützt wird. Wer könnte die Demokratie besser schützen als das eigene Volk, nur dieses wird vom demokratischen Prozess, bis auf die Abgabe einer Wahlstimme alle paar Jahre, vollkommen ausgeschlossen. Entscheidungsrechte haben nur abgehobene Politiker die in Parteien organisiert sind, die wir auch noch von unseren Steuergeldern finanzieren dürfen. Diese agieren jedoch, natürlicherweise, vor allem für ihr eigenes Interesse, zeitweise mag das Interesse der Parteien mit denen des Volkes übreinstimmen, die meiste Zeit tut es dies aber nicht. Wie wir an der kurzen Geschichte der Bundesrepublik sehen können.
Deshalb ist die Verbreitung der Demokratie über den Erdball auch absoluter Blödsinn. Jedes Volk soll sich diejenige Regierungsform auswählen können die es für richtig hält und die dem derzeitigen Entwicklungsstand angepasst ist.
Bei uns ist es auf jeden Fall Zeit mehr Demokratie zu fordern, mehr Teilhabe (wie es immer so schön heißt) und Teilnahme. Mehr Rechte für den Bürger, weniger Rechte für die Parteien und den paternalistischen Staat der Sozialdemokraten und Sozialisten.
Demokratie hat immer einen Hasenfuß, wie Du richtig geschrieben hast. Was, wenn einer von der Mehrheit zum Tode verurteilt wird, warum auch immer, ist egal? Demokratisch hingerichtet?
Nein, nein, das Loblied das in unserem Land auf die Demokratie gesungen wird ist ein Loblied auf die Macht der Parteien und Parteigänger, die in diesem Staat die Macht innehaben und sich am Volkseinkommen laben.
Volksabstimmung über alle wichtigen Gesetze, auch über die Steuergesetze und die Steuerhöhe. Ich bin sicher, dass diese Art von Demokratie nicht gewünscht wird, zumindest von den derzeit Herrschenden.
@Brutus
So ist er der Beckstein. Meine Sympathie hat er schon lange verloren. Deswegen auch die Freundschaft mit Claudia Roth. Können sich die älteren unter euch eine Freundschaft zwischen Franz-Josef Strauß und der Krampfhenne Roth vorstellen? Da müsste FJS schon hochgradig debil gewesen sein, damit die Roth überhaupt in seine Nähe gekommen wäre.
Beckstein ist halt kein Baier, glaubt mir da gibt es Unterschiede.
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4.März 2008 at 07:11
SPON bezeichnet Claudia Roth als Kollateralschaden. Köstlich!
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,539082,00.html
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15.April 2008 at 03:44
In einem demokratischen Land braucht man Regeln, die Meinungsfreiheit wird nicht unendlich garantiert und trotzdem finde ich den § 130 StGB nicht richtig, zumindest den ersten Teil nicht.
Das die Holocaustleugnung u.ä unter Strafe steht ist richtig und sollte u.U nch härter bestraft werden, da dies einmalig ist in unserer Gesellschaft.
Über den Rest lässt sich trefflich diskutieren.
Solange man über Tatsachen berichtet, die der Wahrheit entsprechen, sollte man nach diesem Paragraphen nicht bestraft werden können.
Das Gesetz hat abstraktes Gefährdungspotential zugrunde, ohne dies wäre dieser Gesinnungsparagrah kaum verfassungsgemäß.
Der erste Satz, der sinngemäß lautet, wer in einer Weise, die geeignet ist den öffentlich Frieden zu stören…
dient als Begründung für den hohen Strafrahmen.
Ich finde, dass eine Gesellschaft es aushalten muss, sachlich Dinge zu nennen, die auch mal gegen eine Gruppe sprechen, um einen demokratischen Meinungsprozess zu fördern.
Gestört fühlen sich u.U immer alle, egal wieviele es sind und geeignet ist fast alles, um den Frieden zu stören.
Obwohl eigentlich mal definiert wurde, dass objektiv und subjektiv nur dann der Freide gestört ist, wenn man den Glauben an seinen Staat verliert.
Zu diesem Glauben gehört aber auch die nach Art. 5 GG festgelegte Meinungsfreiheit, die ihre Schranken in den Gesetzen zum § 185 bis 189 findet.
Alle anderen Paragraphen greifen nicht nur die Ehre an, sondern legitimieren auch sachliche, wenngleich beschimpfende Äußerungen mit Wahrheitsgehalt.
Was Schmähkritik ist, Werturteile und Tatsachenbehautungen, damit hat sich das BverG schon oft mit beschäftigt.
Es sollte daher konkretiiert werden, Menschenwürde ist das wichtigste, diese wird aber im Kern noch nicht angekratzt, wenn man sich über das Verhalten einer Gruppe in einem fremden Kuturkreis aufregt, so wie ich finde.
Ein interessantes Urteil gebietet sich hier BVerfG NJW 2003, 660
In dem Urteil steht auch unter cc, dass Tatsachenbehautungen hinter § 130 StGB zurpckstehen sollten, da dies nach GG Art. 5 gedeckt sei.
Ich denke wenn also wahre Tatsachen geäußert werden, wenn auch verächtlich und böswillig, dürften diese eben lt. GG nicht nach § 130 StGB geurteilt werden, sondern höchstens nach § 185 oder 187 StGB. so wie ich finde.
Zudem sollte man mal konkretisieren, was denn überhaupt “geeignet” genau heisst, ich finde geeignete Aussagen, die Menschenwürde und das Lebensrecht hier anzugreifen wären, wenn man diese Gruppe als minderwertig im Kern hinstellen würde und sagen würde, dass sie hier zu verschwinden haben, dies sollte dann aber auch böswillig und sehr verächtlich geschehen.
Mir ist daher der § 130 StGB ein wenig zu schwammig.
Mehr zu dem Thema gibt es hier http://www.readers-edition.de/2008/01/10/wiesbadener-staatsanwaltschaft-ermittelt-nicht-gegen-koch-und-bild-redakteur
Zu dem Thema kursieren im Internet viele Dinge momentan, es gibt viele Statements auch bei Frag einen Anwalt und vielleicht hat man doch eine Chance dieses Gesetz zu modifiieren, wenn viele tätig werden und eine Petition einreichen.
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15.April 2008 at 04:05
Dich sollte man auch einsperren, einfach für das was Du hier geschrieben hast.
In einem Land wo man für “Holocaust nix da” ins Kittchen wandert herrscht keine Meinungsfreiheit, aus die Maus.
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15.April 2008 at 04:28
Offenbar hast du meinen Text nicht richtig verstanden, ich habe gesagt, dass ich die Meinungsfreiheit achte und das auch kritisches genannt werden sollte, wie ich selber denke, hat hier übrigens nichts damit zu tun.
Ich habe geschrieben, dass gerade die Holocaustleugnung hart bestraft werden sollte und eben NICHT abgeschafft werden sollte, denn dies war eine überaus schlimme Zeit und ich finde hier sollte man auch nicht dran rücken, dass ist so was ein Mahnmal.
Es hat den Völkermord an über 6 Millione Juden gegeben, Punkt, dass wurde erwiesen und hat eigentlich auch nihts mit der Diskussion hier zu tun, ich würde daher eine Gesetzesänderung des § 130 StGB begrüßen, wonach im Absatz 1 die Hürden höher gesetzt werden und damit die Meinungsfreiheit wieder gewahr ist, allerdings bin ich strikt dagegen, hier in irgendeiner Form, den Holocaustteil aufzuweichen, dass wäre nicht nur schlimm, sondern auch unanständig, dies zu tun.
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15.April 2008 at 06:55
Hier wird ein Vorgang in der Geschichte über die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gestellt.
Außerdem wird die Freiheit der Wissenschaft beschnitten, was wäre denn wenn Ergebnisse zu Tage gefördert werden oder wurden die ein etwas anderes Licht auf diese Vorfälle werfen würden? Diese dürften nicht veröffentlicht werden zumindest nicht in Deutschland. D. h. es darf nur in einer Richtung geforscht und veröffentlicht werden, was hat dies mit einer freien Wissenschaft zu tun?
Dieser Paragraph muss ersatzlos gestrichen werden, er wurde von Bismarck eingeführt um die Sozialisten bekämpfen zu können. Verhetzung kann doch immer ins Spiel gebracht werden wenn man die herrschende Klasse oder Meinung verbal angreift. Der 130er ist ein Gesinnungsparagraph.
Hat nicht die Türkei einen ähnlichen Paragraphen und wird von denselben Leuten kritisiert die hier die Befürworter des 130ers sind?
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19.März 2009 at 13:17
warum dürfen die ausländer dan scheiss deutsche schreien ? klasse rechts system
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27.Mai 2009 at 17:56
Ich kann nur in jeder Hinsicht Gerhard Bauer zustimmen, dem brauch man auch nichts mehr hinzuzufügen.
@Chris, sie tun es unabhängig davon ob sie es dürfen.
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27.Mai 2009 at 21:45
Dies als Info für alle mitlesenden Arbeitnehmer, Arbeitslosen oder Hartz IV-Empfänger, die noch nicht mitbekommen haben, welche Parteien ihre Interessen todsicher nicht vertreten. Um auf Hartz VI zurückzufallen, muss man übrigens nicht 12 Monate arbeitslos sein. Es langt wenn man keine vollen 12 Monate gearbeitet hat. Ob man Abitur hat, studiert hat oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit jahrelanger Berufserfahrung interessiert niemanden. Würden die Parteien tatsächlich Politik für die Menschen machen, kämen sie bei zu wenig zu verteilenden Jobs vielleicht auf die Idee einer drastischen Arbeitszeitverkürzung, aber sie machen nunmal Politik für die Konzerne und dann kommt sowas dabei raus:
http://www.scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnewstt_news=5257&tx_ttnewsbackPid=56&cHash=99cdaf6800
Jeder, der kann, sollte schleunigst auswandern.
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20.Dezember 2009 at 12:56
Beleidigungen, Beschimpfungen ist ganz klar, ist das §130 gerechtfertigt. Aber bitte auch das gleiche bei Beschimpfungen gegen Deutsche – gleiches Recht für ALLE! Was den Holocaust angeht – man darf ja NOCH NICHT mal den Holocaust rechtferigen! Freie Geschichtsforschung ist auch verboten!! Da frage ich mich doch – was haben die Juden zu verbergen???
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