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Keine Rente für Kinderlose!

Von guko | 20.Dezember 2007


Gestern wurde gemeldet, daß nach dem Mikrozensus des statistischen Bundesamtes jede 5. Frau, also 20 %, ganz ohne Kinder bleibe. Außerdem wurde festgestellt, daß Frauen um so weniger Kinder haben, je höher ihr Bildungsgrad ist.

Die statistischen Befunde belegen, was inzwischen jeder weiß: In Deutschland fehlen die richtigen Kinder. Die gut ausgebildete Mittelschicht übt sich in regenerativer Verweigerung.

Neu ist, daß darüber diskutiert wird, seit Familienministern von der Leyen dieses Thema vom Schröderschen „Gedöns“ zur Kabinettsache gemacht hat.

Aber wo ist das Problem? Die Apologeten des bevölkerungspolitischen “laissez faire” sehen jedenfalls keinen Handlungsbedarf für den Staat. Kinder seien irgendwie Privatsache, keine Kinder eben auch.

Ich widerspreche ausdrücklich! Nein, es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, Bedingungen zu schaffen, welche jene, die durch eigene Kinder zum Erhalt unserer Lebens- und Kulturgemeinschaft beitragen, nicht weiter benachteiligt.

Derzeit aber betreibt der Staat aktiv die systematische Selbstabschaffung seines Staatsvolkes. Das Umlageverfahren z. B. in der Rentenversicherung prämiert massiv Kinderlose. Kinderlose Männer und Frauen können nämlich von den beruflichen Einschränkungen durch Kinder ungeschmälerte Anwartschaften auf gesetzliche Rentenzahlungen erwerben. Eltern können dagegen in der Regel kein vergleichbares Einkommen erzielen, ihre Rentenansprüche sind geringer. Die symbolische Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung als Kompensation ist lachhaft. Eltern investieren zudem Teile ihres Einkommens in Kinder, die später die Renten der Kinderlosen mit erwirtschaften sollen. Die hedonistischen kinderlosen machen derweil Fernreisen oder kaufen sich Luxusautos.

Die staatliche Prämierung der Kinderlosigkeit nimmt mit dem Einkommen relativ zu. Folgerichtig bleiben gerade gut ausgebildete Eltern überproportional kinderlos. Diese nicht geborenen Kinder fehlen unserem Land aber am meisten.

Der Staat darf Eltern nicht weiter diskriminieren. Das Elterngeld war ein großer Schritt , daß den Einkommensverlust von gut ausgebildeten Eltern begrenzt. Qualifizierte Betreuungseinrichtungen, die diesen Namen verdienen, sind ein weiterer . Das reicht aber nicht!

Beitragszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sind berechtigte Transferzahlungen an die eigene Elterngeneration. Eigene Versorgungsansprüche aus dem System darf nur der haben, der eigene Kinder aufzieht. Wer dies nicht tut, der möge die ersparten Ausgaben für eigene Kinder, die statistisch etwa bei € 400.000 liegen in eine kapitalgedeckte Altersversorgung investieren. Die Trittbrettfahrerei der Kinderlosen muß ein Ende haben! Keine gesetzliche Rente für Kinderlose mehr!

Interessant übrigens der Wikipedia-Artikel hierzu:

Da die Kosten für ein Kind besonders in einem Industrieland wie Deutschland hoch sind, wäre zu erwarten, dass die Zahl der Kinder mit dem Einkommen der Eltern steigt. Jedoch ist das Gegenteil der Fall: Menschen mit hohem Einkommen haben weniger Kinder. Man spricht hier vom demo-ökonomischen Paradoxon. Setzt man den in Deutschland seit 1961 bestehenden individuellen Sozialhilfeanspruch jedes Menschen als unveränderbar Voraus, so löst sich das Paradoxon. Menschen mit Einkommen unterhalb oder knapp oberhalb der Sozialhilfeniveau haben so gut wie keine Kosten oder gewinnen sogar noch. Besserverdienende hingegen müssen die Kosten aus eigenen, ansonsten frei verfügbaren Mitteln aufbringen und haben darüber hinaus noch Opportunitätskosten, also Einkommen, das während der Kinderbetreuung nicht verdient wird. Bei den Kosten für die Kinderbetreuung müssen auch die zusätzlichen, enormen Kosten einer statistisch wahrscheinlichen Scheidung mitberücksichtigt werden, da aufgrund der Entwicklung der Ehe von einem geschützten Vertrag hin zur Kenntnisnahme einer bestehenden Lebensgemeinschaft niemand mehr durch eigenes Verhalten den Fortbestand seiner Ehe garantieren kann. Das noch weittragendere ist jedoch die Tatsache dass Personen, welche Kinder in die Welt setzen trotz des, nennen wir es “Investitionsaufwand”, im Endeffekt keinen “Gewinn” erwirtschaften, da sie genauso wie kinderlose Personen in die Renten- und Sozialsysteme einbezahlen, jedoch keinen Mehrbetrag zurückerhalten. Durch den Generationenvertrag tritt somit eine massive Bestrafung der Personen ein, welche Kinder großziehen. Dies wiederum führt zu einem Rückgang der Bereitschaft, Kinder zu bekommen. Je nach Rechenbeispiel ergibt sich eine “Strafsumme” pro Kind für einen Akademiker, welcher beruflich nicht aus Gründen der Kindeserziehung zurücktritt von ca. 400.000€ (bei Standardunterhaltszahlungen und Voraussetzung, dass das Kind studiert. Berücksichtigt werden kann ferner zusätzlich z.B. größere Wohnfläche, Anschaffung größerer Autos etc. Bei eventueller Behinderung, Krankheit des Kindes zusätzlich noch erhebliche Kosten durch diese), bei einem Akademiker, welcher 1,5 Jahre Kindeserziehungsurlaub bekommt (bei Einrechnung der Reduzierung der Lebensarbeitszeit und Ansetzung eines Endgehalts von 15.000€ sowie Verringerung dieses allgemein durch Kinderpause etc.!) von ca. 700.000€. Berücksichtigt muss ferner werden, dass durch Kinder die Flexibilität der Eltern drastisch eingeschränkt wird, was ebenfalls beruflich zu starken Einkommensverlusten führen kann. Der Ausspruch von Konrad Adenauer, die Menschen würden auf jeden Fall Kinder bekommen ist somit de facto ad absurdum geführt. In der Spieltheorie gibt es das Modell des Gefangenendilemmas, welches diese Problematik verdeutlicht.

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Topics: Demografie | Kein Kommentar »








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